Jahresberichte

In der Satzung der MGH ist vorgesehen, dass der Präsident oder die Präsidentin einen Jahresbericht über die allgemeine Lage der MGH, über den Stand der wissenschaftlichen Arbeiten und über die von der Zentraldirektion gefassten Beschlüsse erstattet. Die Jahresberichte werden im Deutschen Archiv veröffentlicht.